Die Gebäuderichtlinie enthält einen Leitfaden zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und wird auch EU-GebäudeRichtline oder Energieeffizienzrichtlinie genannt. Hiermit soll die Energieeffizienz von Gebäuden erhöht werden und besitzt daher entsprechend viele Anforderungen an die Bauherren und die Gebäudeeigentümer.
Folgende Anforderungen müssen berücksichtigt werden:
- die Methode zur Berechnung über die integrierte Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
- die Mindestanforderung der Energieeffizienz bei Gebäuden,
- neue Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von sehr großen Gebäuden, oder von Gebäuden, welche renoviert und restauriert werden müssen.
- Erstellung des Energieausweises für die Gebäude und über deren Gesamtenergieeffizienz,
- Heizkessel und Klimaanlagen muss regelmäßig kontrolliert und inspiziert werden.
Der Artikel 15 der EU besagt, dass alle Mitgliedsstaaten der EU diese Richtlinien einhalten und durchsetzen müssen. Am 1. Oktober 2009 wurden diese Richtlinien novelliert. Somit wurden den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates entsprochen und die GEEG-Richtlinien wurden somit neu verfasst.
Folgende Änderungen sind somit umzusetzen:
- Die Begriffsdefinition wird verdeutlicht und vereinfacht.
- Die Einzelheiten der Berechnungsmethode werden verschoben und in Anhang 1 gelegt.
- Die Mindestanforderungen sollen optimal und detaillierter erklärt werden, damit die Gesamtenergieeffizienz erhöht werden kann.
- Der Einsatz von alternativen Energiesystemen soll nun bei allen Gebäuden berücksichtigt werden, das gilt auch für die Gebäude die weniger als 100 m² betragen.
- Die Mindestanforderung von Erneuerungen in Sachen Energie soll auch bei Gebäuden unter 100 m² eingehalten werden und die Mindestanforderungen an gebäudetechnischen Systemen wurden neu hinzugefügt.
- Der Kohlendioxidausstoß soll sehr eingegrenzt oder ganz ausgeschaltet werden.
- Der Energieausweis wird erneuert und die Bestimmungen hierzu werden erweitert.
- Es besteht außerdem eine Inspektionspflicht für Heizkessel und Klimaanlagen und diese müssen regelmäßig gewartet werden.
- Das Kontrollsystem für Energieausweise und Inspektionen soll unabhängig sein.
Hiermit weitet der deutsche Staat sein Vorhaben aus, den gesetzlichen Bestimmungen des EU-Rates soweit es geht entgegen zu kommen.