Energiesparen ist Pflicht. Der Staat und die EU schauen dem Bauherrn und dem Eigentümer genau auf die Finger. Und seit der Novellierung der EnEV 2009 sind die Kontrollen verstärkt worden. Pflicht für alle Bürger ist nun Energiesparen und die Verringerung des CO2-Ausstosses. Somit sind diese Punkte nun die erste Bürgerpflicht und ein jeder muss sich daran halten.
Bis spätestens 2019 soll es das Null-Energie-Haus geben. Der Begriff führt die Bürger in die Irre. Denn auch im Jahre 2019 ist es nicht möglich, ein Haus ganz ohne Energie zu betreiben. Das würde bedeuten, dass man weder für das Heizen noch für die Warmwasserbereitung Energie verbraucht oder nutzen dürfte. Dennoch liegt man mit der Idee des Null-Energie-Haus nicht völlig daneben. Denn 2019 sollen alle Häuser ihre Energie selber produzieren, sprich alle Häuser sollen bis dahin mit hauseigenen Anlagen ausgestattet sein, welche die Energie für das Heizen und das warme Wasser zur Verfügung stellen. Photovoltaik-Anlagen, etwa Solaranlagen, wären hier die optimale Lösung.
Effektiv ist auch eine Wärmepumpe, welche selber das Verbrauchswasser erhitzt, etwa mithilfe von gespeicherter Sonnenenergie. So ein Haus müsste keine Energie mehr von den öffentlichen Energienetzen beziehen. Es wäre somit ein 100% selbsterzeugendes Energiehaus.
Viele Neuerungen hat die EnEV 2009 vorgeben. So sollen etwa die Gebäudehüllen noch besser abgedämmt werden, damit im Winter keine unnötige Wärme verloren gehen kann. Außerdem sollen zukünftig auch die oberen Geschosse abgedämmt werden, das gilt auch für Geschosse, welche nicht bewohnbar oder begehbar sind und auch für Häuser unter 100 m². Entsprechend abgedämmt müssen auch die Fensterrahmen und die Türen sein. Damit das alles auch durchgeführt wird, sind verstärkte Inspektionen eingeführt worden, welche zu mehrfacher Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen drängen.
Damit auch alles gut läuft, lässt der Staat sich die Rundumsanierung der Bauten einiges kosten. Tatkräftig unterstützt der Bund den Bau von Energiesparhäusern und entsprechenden zu installierenden Anlagen.